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   BSG, 07.06.1979 - 12 RK 33/78   

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BSG, 07.06.1979 - 12 RK 33/78 (https://dejure.org/1979,20062)
BSG, Entscheidung vom 07.06.1979 - 12 RK 33/78 (https://dejure.org/1979,20062)
BSG, Entscheidung vom 07. Juni 1979 - 12 RK 33/78 (https://dejure.org/1979,20062)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 07.06.1979 - 12 RK 33/78
    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom Dezember 1975 - 12 RJ 88/75 126).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 56/78

    Rechtsstellung als Ehrenbeamte - Aufwandsentschädigung als Entgelt -

    Auszug aus BSG, 07.06.1979 - 12 RK 33/78
    Darüber hinaus hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 4.April 1979 - 12 RK 56/78 - entschieden, daß eine über die allgemeine Aufklärungspflicht (vgl 5 15 des Sozialgesetzbuches I) der Beklagten - Allgemeiner Teil - SGB hinaus.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Da der Erwerb der Nachentrichtungsberechtigung somit von der fristgemäßen Stellung eines entsprechenden Antrages abhängig war, hat der Senat diesen Antrag in ständiger Rechtsprechung als rechtsgestaltend angesehen, und zwar auch insofern, als es nicht um das Recht zur Beitragsnachentrichtung überhaupt, sondern um den Umfang der Beitragsnachentrichtung (Zahl und Klasse der Beiträge) geht; er hat deshalb eine nachträgliche Änderung, insbesondere eine Erweiterung des Antrages, grundsätzlich für unzulässig gehalten (Urteile vom 7. Juni 1979, 12 RK 33/78, und vom 12. Oktober 1979, 12 RK 49/78 und 3/79).
  • LSG Hessen, 06.12.1979 - L 1 Ar 15/78

    Arbeitslosengeld; Herstellungsanspruch; Sozialrechtlicher Schadensersatzanspruch;

    Zu einem Hinweis auf besondere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ist sie dann verpflichtet, wenn diese Gestaltungsmöglichkeiten klar zutage liegen und ihre Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass jeder verständige und vernünftige Leistungsberechtigte sie mutmaßlich nutzen wird (siehe BSG, Urteil vom 14. Juni 1962 a.a.O.; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75 - BSGE 41, 126; BSG, Urteil vom 25. April 1978, a.a.O.; BSG, Urteil vom 27. April 1978 - 11 RA 69/77 - SozR 2200 § 1241 Nr. 8; BSG, Urteil vom 7. Juni 1979 - 12 RK 33/78 - BSG, Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 16/78 -).

    Allerdings braucht sie von nicht aus, d.h., ohne dass ein konkretes Auskunfts- oder Beratungsersuchen des Berechtigten vorliegt, nur dann tätig zu werden, wenn eine derartige Evidenz der Gestaltungsmöglichkeiten und der Zweckmäßigkeit ihrer Wahrnehmung gegeben ist (so auch BSG, Urteil vom 7. Juni 1979 - 12 RK 33/78 -).

  • BSG, 11.06.1980 - 12 RK 60/79

    Nachentrichtungsantrag - Konkretisierung des Nachentrichtungsbeitrags - Ablehnung

    Diese nachträgliche Konkretisierung obliegt dabei dem Antragsteller, da nur er den Umfang der Nachentrichtung nach seinen individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten festlegen kann (Urteil des Senats vom 7. Juli 1979 - 12 RK 33/78 -).
  • LSG Hessen, 25.09.1980 - L 6 J 795/80

    Materielle Bedeutung eines Beitragsnachentrichtungsantrages; Fristen für Änderung

    Unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nach Art. 2 § 51 a ArVNG (= Art. 2 § 49 a AnVNG) auch nach Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist (31. Dezember 1975) und nachdem der Versicherungsträger einen Bescheid über den Umfang der zulässigen Nachentrichtung erteilt hat, noch geändert oder ergänzt werden kann, hat das BSG unter Fortführung und Zusammenfassung, zum Teil auch in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 7. Juni 1979 - 12 RK 33/78 - vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 49/78 -, - 12 RK 3/79 -) in seinen Urteilen vom 22. Februar 1980 (12 RK 12/79) und 27. März 1980 (12 RK 61/79) entschieden.
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78

    Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge - Antragsfrist - Änderung der

    Der erkennende Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom7. Juni 1979 12 RK 33/78 - (nicht veröffentlicht) der vom 11. Senat des erkennenden Gerichts in dem Urteil vom 15° Dezember 1977 - 11 RA 52/77 -.
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Da der Erwerb der Nachentrichtungsberechtigung somit von der fristgemäßen Stellung eines entsprechenden Antrages abhängig war, hat der Senat diesen Antrag in ständiger Rechtsprechung als rechtsgestaltend angesehen, und zwar auch insofern, als es nicht um das Recht zur Beitragsnachentrichtung überhaupt, sondern um den Umfang der Beitragsnachentrichtung (Zahl und Klasse der Beiträge) geht; er hat deshalb eine nachträgliche Änderung, insbesondere eine Erweiterung des Antrages, grundsätzlich für unzulässig gehalten (Urteile vom 7. Juni 1979, 12 RK 33/78" undvom12. Oktober 1979, 12 RK 49/78 und 3/79).
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 77/80
    Zu einer individuellen Beratung brauchte sich die Beklagte zudem schon deshalb nicht veranlaßt zu sehen, weil sie dem Schreiben des Klägers vom 15. Oktober 1975 entnehmen konnte, daß sich dieser im Falle spezieller Probleme an seinen Rentenberater - von dessen Mandatsniederlegung in diesem Schreiben nichts erwähnt ist - wenden werde (vgl hier- zu Urteile des Senats vom 12. Oktober 1979 -12 RK 47/77 - BSGE 49, 76 = SozR 2200 5 1418 Nr. 6, vom 7. Juni 1979 - 12 RK 33/78 = DAngVers 1980, 138.
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